Bestattungstransfer nach Deutschland

Für in der Türkei verstorbene deutsche Staatsbürger müssen die deutschen Bestattungsverfahren eingehalten werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen von türkischen Beamten eingeholt werden, und dann muss die Genehmigung des deutschen Konsulats für die Beerdigung eingeholt werden.

Eine Sterbeurkunde muss von der zuständigen Gesundheitseinrichtung oder den befugten Personen ausgestellt werden, um die Leiche des verstorbenen deutschen Staatsbürgers ins Ausland zu bringen. Die ausstellende Behörde für Sterbeurkunden variiert je nach Art und Ort des Todes. Wenn der Tod zu Hause und aus natürlichen Gründen eingetreten ist, muss die betreffende Gemeinde angerufen und ein Arzt angefordert werden. Der von der Gemeinde autorisierte Arzt untersucht die Leiche und bestätigt den Tod. Dann stellt der Arzt eine Sterbeurkunde aus. Falls der Tod im Krankenhaus eintritt, stellen die autorisierten Ärzte die Sterbeurkunde aus. Wenn der Tod aufgrund einer forensischen Angelegenheit eintritt, kann die Staatsanwaltschaft ihn ausstellen. Wird die Leiche des verstorbenen deutschen Staatsbürgers einer forensischen Untersuchung unterzogen, ist die zuständige Behörde berechtigt, die Sterbeurkunde auszustellen.

Um die Beerdigung nach Deutschland zu übertragen, müssen die Passinformationen, die Todesursache und der Ort auf der Sterbeurkunde angegeben werden. Wenn der Tod aufgrund einer Infektionskrankheit eingetreten ist, muss dies auf dem Zertifikat angegeben werden. Alle diese Informationen werden von der Zollbehörde und den Fluggesellschaften angefordert, die die Stelle befördern werden.

Wie übertrage ich eine Beerdigung nach Deutschland?

Das deutsche Bestattungsverfahren beginnt mit dem Erhalt der Sterbeurkunde. Es ist nicht möglich, die Leichen der Verstorbenen ohne Sterbeurkunde ins Ausland zu bringen. Nach der Ausstellung der oben beschriebenen Sterbeurkunde muss der Tod der Direktion des Standesamtes gemeldet werden. Die Direktion für Standesamt registriert den Tod. Es ist auch erforderlich, ein Formel-C-Zertifikat von der Direktion für Standesamt zu erhalten. Die Formel C ist eine mehrsprachige Version der Sterbeurkunde. Das Formel-C-Zertifikat muss in die Sprache des Ziellandes übersetzt werden. Wenn die Beerdigung aus einem Drittland auf der Durchreise transportiert wird, muss sie in die Sprache des Drittlandes übersetzt werden.

Im Rahmen der deutschen Bestattungsoperationen muss nach Erhalt der Sterbe- und Formel-C-Zertifikate eine Straßengenehmigung eingeholt werden. Das Straßengenehmigungszertifikat kann bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Das Straßengenehmigungszertifikat ist obligatorisch, damit die Beerdigung ins Ausland transportiert werden kann. Die Straßengenehmigungsbescheinigung des verstorbenen deutschen Staatsbürgers muss der Zolldirektion für den Transport ins Ausland vorgelegt werden.

Eine weitere Voraussetzung für die Übertragung ist die Einholung des Einbalsamierungsberichts. Einbalsamierung ist das Waschen, Reinigen und Desinfizieren des Körpers des Verstorbenen. Nach diesem Verfahren muss ein Bericht erstellt werden. Dieser Bericht wird sowohl der Zolldirektion als auch den Fluggesellschaften vorgelegt, die die Beerdigung durchführen werden. Das Einbalsamieren kann auf den Friedhofsdirektionen erfolgen.

Das deutsche Konsulat wird den Transport der Beerdigung nach Bestätigung des Todes des verstorbenen deutschen Staatsbürgers bestätigen. Um die Konsulatsbestätigung zu erhalten, müssen der Pass und die Sterbeurkunde des deutschen Staatsbürgers beim deutschen Konsulat eingereicht werden.

Zoll- und Flugtransaktionen

Im Rahmen der deutschen Bestattungsverfahren müssen diese nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen der Zolldirektion und den Fluggesellschaften vorgelegt werden. Die Sterbeurkunde, Formula C, die Genehmigung für den Straßentransfer und der Einbalsamierungsbericht müssen der Zolldirektion vorgelegt werden. Der wichtigste Punkt ist die Übergabe der Beerdigung und der relevanten Dokumente an die Fluggesellschaft. Die Sterbeurkunde und die Konsulatsbestätigung müssen bei den Fluggesellschaften eingereicht werden. Wenn der Tod einer Infektionskrankheit eingetreten ist, muss dies auf der Sterbeurkunde angegeben werden. Darüber hinaus muss der Sarg aus Zink, starkem Hartholz oder Blei hergestellt werden und die Undurchlässigkeit muss gewährleistet sein.

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